133 vorrätig
In Frankreich mussten gemäß der Verordnung vom 19. Dezember 1958 über die Ausstattung von Kraftfahrzeugen (Titel 1, Außenausstattung von Kraftfahrzeugen, Artikel 5) alle Nutzfahrzeuge
unter 1,90 m Länge mit Schutzkappen für die Befestigung der Rückspiegel ausgestattet werden:
„Außenrückspiegel, ihre Halterungen und ihre Befestigungsvorrichtungen dürfen nach vorn hin keine Spitzen, scharfen Kanten, scharfen Ränder oder ganz allgemein keine gefährlichen Formen aufweisen.“
Der Text ist immer noch in Kraft… 🙂